Seminare & Fortbildungen

Unser Schulungsangebot

Unsere praxisnah gestalteten Seminare sind darauf ausgerichtet, den Teilnehmern dauerhaft Sicherheit im Pflegealltag zu geben. Das Schulungsteam besteht aus fachlich hoch qualifizierten Mitarbeitern mit Erfahrung in der ambulanten und stationären Pflege.
Wir bieten:

  • Inhouse-Seminare und externe Schulungen
  • Gemeinsame Bedarfsanalyse
  • Individuelle Planung von Schulungsinhalten und Terminen
  • Schulungstermine auch außerhalb der Kernarbeitszeiten

Schulungsthemen (Auswahl):

  • Verstehen der Expertenstandards und deren Einsatz im Pflegealltag
  • Kriterien zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit
  • Umgang mit den Pflegedokumentationen
  • APH-Kurs
  • Ernährung im Alter

Auf Anfrage führen wir auch Schulungen zu weiteren fachbezogene Themen durch.

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Verpflichtung zur Fortbildung nach SGB V und SGB XI

Die Pflegedienste sind gesetzlich verpflichtet, externe fachbezogene Fortbildungen durchzuführen. Nach § 80 SGB XI besteht die Pflicht zur Fortbildung, da die Pflege immer nach dem neuesten pflege-wissenschaftlichen Stand erbracht werden muss. Bei externen Qualitätsprüfungen durch den MDK werden die Nachweise zur Fortbildung stets kontrolliert.
Die Fortbildung ist nach den Rahmenempfehlungen nach §132a Abs. 1 SGB V auszurichten und den zuständigen Stellen unter Fristsetzung nachzuweisen.

Leitungskräfte des ambulanten Pflegedienstes sind verpflichtet, externe fachbezogene Fortbildungen oder Inhouse-Schulungen von jährlich 28 Stunden nachzuweisen. Als Nachweis dienen entsprechende Zertifikate.

Für die übrigen Mitarbeiter sind ebenfalls regelmäßig Fortbildungen durchzuführen.
Werden Fortbildungen nicht fristgerecht nachgewiesen, werden im Folgemonat Vergütungssätze gekürzt.