Umsetzung des PNG:
Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I)
§ 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Die Vergütungen können, je nach Art und Umfang der Pflegeleistung, nach dem dafür erforderlichen Zeitaufwand oder unabhängig vom Zeitaufwand nach dem Leistungsinhalt des jeweiligen Pflegeeinsatzes, nach Komplexleistungen oder in Ausnahmefällen auch nach Einzelleistungen bemessen werden; sonstige Leistungen wie hauswirtschaftliche Versorgung, Behördengänge oder Fahrkosten können auch mit Pauschalen vergütet werden.“
Daraus folgt, dass durch die nun vorgenommen bedeutende Umformulierung die Zeitvergütung für Pflegeleistungen nicht mehr zwingend eingeführt werden muss.
Auskömmliche Stundensätze kalkulieren
Die Angebote der Pflegekassen sind nach Ansicht aller Verbände keine Verhandlungsgrundlage, weil sie einen auskömmlichen Betrieb des Pflegedienstes nicht sicherstellen. Vergessen Sie nicht: in die Kalkulation von Stundensätzen müssen nicht nur die Gehälter, sondern alle weiteren Kosten (z.B. Fuhrpark, Miete, Versicherung, QM und alle weiteren Planungskosten) und Ihre eigene Marge einfließen. Die meisten Experten gehen davon aus, dass auskömmliche Stundensätze bei mindestens 50,- € liegen müssen.
Der Teufel steckt im Detail: Jeder Pflegedienst sollte wissen, was eine Stunde Leistung der Pflegefachkraft, der Pflegehilfskraft oder eine gemischte Besetzung kosten. Und das ist naturgemäß bei jedem Pflegedienst unterschiedlich. (Siehe Berechnungsbeispiel unten)
Ihre Chance: Einzelverhandlung mit den Pflegekassen
Die einzige Möglichkeit, um Ihren Pflegedienst weiterhin auf wirtschaftlich gesunde Füße zu stellen, liegt in einer individuellen Einzelverhandlung mit den Pflegekassen. Denn Ihr Pflegedienst hat einen individuellen Personalmix und eine individuelle Kostenstruktur!
Fordern Sie also den Zeitwert ein, der die Kostenstruktur Ihres Dienstes vollständig abdeckt!
PMG NRW: Ihre fachkundige Unterstützung bei der Einzelverhandlung
Auch heute schon gibt es Pflegedienste, die erfolgreiche Einzelverhandlungen mit den Pflegekassen führen und zu guten Ergebnissen gelangen. Als Inhaber der PMG NRW verfüge ich über konkrete Erfahrungen in Einzelverhandlungen, die ich schon vor zehn Jahren erfolgreich geführt habe.
Eine gute Vorbereitung ist die Basis für die erfolgreiche Verhandlung. Hierzu benötigen Sie Ihre detaillierten Einzelnachweise und Kostenaufstellungen, die ich mit Ihnen überprüfe.
Meine langjährige Erfahrung und mein Knowhow in der Kalkulation und Kostenrechnung stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wir begleiten Sie in allen Schritten: von der Kalkulation bis zur konkreten Verhandlung vor Ort.
Selbstverständlich stimmen wir, falls gewünscht, die einzelnen Schritte mit dem jeweiligen Berufsverband ab.
Angebot der Pflegekassen im Dezember 2012 in NRW.
Berechnung der Zeitvergütungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgungen:
- Der aktuell mit Ihnen vereinbarte Punktwert wird mit der landesweit durchschnittlichen Punktzahl 664 multipliziert (Stundenvergütung). Diese dividiert durch 60 ergibt die Minutenvergütung. Annahme der Pflegedienst hat einen Punktwert von 0,04300 € inklusive Refinanzierung der Altenpflegeausbildungsumlage von 0,003 €.
- Sofern Ihr Pflegedienst am Umlageverfahren teilnimmt, werden zur Refinanzierung der Altenpflegeausbildungsumlage zusätzlich 0,003 EUR je Minute vergütet.
- Die Abrechnung der Zeitvergütung erfolgt stets minutengenau. Der Minutenpreis ergibt sich aus der Summe der Beträge nach Nummer 1 und 2.
Zusätzlich zur Stundenvergütung ist der aktuell mit Ihnen vereinbarte Leistungskomplex 15 unter den im Rahmen des Leistungskomplexsystems genannten Modalitäten abrechnungsfähig.
Berechnungsbeispiel auf Grundlage des Angebotes durch die Pflegekassen:
Der Punktwert 0,04300€ x 664 Punkte = 28,552 € pro Stunde
28,552 € : 60 Min. = 0,4759 € pro Minute
Bei der weiteren Annahme:
1 x tgl. Modul 01 Ganzwaschung = 17,63 € kalkulierte Pflegezeit 30 Minuten
Zeitvergütung
30 Minuten Pflegezeit x 0,4759 € = 14,28 €
Die Differenz pro halbe Stunde beträgt 3,35 €
Die Differenz pro Stunde beträgt 7,70 €
Hier kann jetzt jeder Dienst für sich überprüfen, ob die angebotene Zeitvergütung der Pflegekassen zur Deckung der gesamten Betriebskosten ausreichen ist.
In diesem Zusammenhang stellt sich für mich die Frage, warum bei dem Angebot zur Zeitvergütung dann aber das Leistungskomplexsystem zum Punkt Hausbesuchspauschale 15 + 15a (Anfahrt und Dokumentation) Berücksichtigung finden soll! Wenn schon Zeitvergütung, dann muss auch hier die tatsächliche Fahr- und Dokumentationszeit berücksichtigt werden.
Download des Infoblattes:
“Stundensätze mit den Pflegekassen verhandeln”