Systematik und inhaltliche Schwerpunkte der Prüfkriterien
Für den ambulanten Pflegebereich wurden 49 Kriterien bzw. Fragen beschlossen
die sich auf folgende vier Bereiche erstrecken:
1. Pflegerische Leistungen
2. Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
3. Dienstleistung und Organisation
4. Befragung der Kunden
Alle Kriterien und Fragen sind grundsätzlich immer nur dann zu prüfen, wenn auch Leistungen hierzu mit den Pflegebedürftigen vereinbart wurden bzw. bei dem Betroffenen von Relevanz sind. Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen setzen eine Verordnung voraus. Prüfgegenstand ist die vom Arzt verordnete Leistung. Sofern diese nicht den Anforderungen wissenschaftlicher Erkenntnisse entspricht, kann dieses nicht dem ambulanten Pflegedienst angelastet werden. Zukünftig wird neben der Regel- oder Anlassqualitätsprüfung des MDK eine gesonderte Prüfung ausschließlich nach den vereinbarten Kriterien (Fragen) die Grundlage des Qualitätsberichtes bilden. Neben diesen Prüfungen zum Qualitätsbericht durch den MDK können insbesondere gleichwertige Prüfergebnisse zugelassener Prüfinstitutionen im Qualitätsbericht dargestellt und veröffentlicht werden.
- Jährliche, unangekündigte Prüfungen ab 2011
- Entwicklung von für Verbraucher relevanten Prüfkriterien, die veröffentlichungsfähig sind
- Vergleichbarkeit durch Notenbewertung und Veröffentlichung (§ 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen)
- Repräsentativität der Überprüfungen beim Kunden (nicht nur „Problemfälle“, 10%)
Systematik der Kriterien
- Schwerpunkt Ergebnisqualität (eindeutige Indikatoren für erbrachtes Qualitätsniveau)
- Schwerpunkt Prozessqualität (Analyse der fachlich angemessenen Vorgehensweise)
- Darstellbarkeit in Schulnoten (Verbraucherorientierung)
Schwerpunkte der Kriterien: Kundenbefragung
- Kosten- und Angebotstransparenz
- Abstimmung der Einsatzzeiten
- Bedürfnisorientierung (Einsatzzeit, Körperpflege, Kleidung)
- Beratung und Tipps
- Erreichbarkeit und überschaubare MA- Zahl
- Umgang mit/ Reaktion bei Beschwerden
- Freundlichkeit
- Privatsphäre
- Angehörige werden nicht befragt!