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Bewertungskriterien für die Pflegequalität ambulanter Pflegeeinrichtungen

Die 49 Bewertungskriterien für die Veröffentlichung nach §115 Abs. 1 a SGB XI.

Die vier Qualitätsbereiche sind:

1. Pflegerische Leistungen 1 bis 17 (17 Fragen)
2. Ärztlich vorordnete pflegerische Leistungen 18 bis 27 (10 Fragen)
3. Dienstleistung und Organisation 28 bis 37 (10 Fragen)
4. Befragung der Kunden 38 bis 48 (12 Fragen)


Es sind 49 Kriterien (Fragen) aus vier Qualitätsbereichen vereinbart worden.
Jeder Qualitätsbereich wird benotet vergleichbar mir Schulnoten von „Sehr gut“ bis „Mangelhaft“


Bewertungsmatrix


  • Jeder Aspekt: ja/ nein = 0/10 Punkte; Bewertung des Erfüllungsgrades in % der besuchten Kunden (z.B. 8 von 10 Kunden)
  • Kundenbefragung: vierfache Differenzierung möglich
  • Mittelwertbildung je Kriterium
  • Gesamtbewertung = Mittelwert aller 3 Kriterien
  • Landes- Vergleichswert, wenn mind. 20% aller Einrichtungen geprüft sind

Ist das Kriterium für den Kunden erfüllt wird der Skalenwert 10 vergeben, ist es nicht erfüllt, wird es mit dem Skalenwert 0 bewertet.
Für alle zur Beurteilung des Kriteriums herangezogenen
Kunden wird der Mittelwert errechnet.

Beispiel:
Das Kriterium ist bei 8 von 10 einbezogenen Kunden erfüllt.
Es wird der Skalenwert 8 vergeben.
Trifft ein Kriterium für einen Kunden nicht zu, so ist dieses nicht in die Bewertung und Mittelwertberechnung einzubeziehen.

Muster 1 „1. Darstellungsebene“ herunterladen

Die Bewertungskriterien: pflegerische Leistungen

Kriterium
1. Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege i.R.d. vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?

Das sollten Sie tun
  • Pflegeanamnese: individuelle Gewohnheiten erfragen
  • Pflegeplanung: in die Zielformulierung einbauen
  • Pflegeplanung: bei Ressourcen und geplanten Maßnahmen berücksichtigen
  • Pflegebericht: Abweichungen dokumentieren
  • Evaluation: Entwicklung der Selbstständigkeit/ Anleitung/ Ablehnung beschreiben


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