Auszüge aus den Richtlinien zur MDK-Prüfung – Neues Prüfverfahren!

Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger Prüfergebnisse von ambulanten Pflegediensten – Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA)- vom 29. Januar 2009

Veröffentlichung der Qualitätsberichte von ambulanten Pflegediensten

Eine neue Zeitrechnung hat für ambulante Pflegedienste begonnen. Ab jetzt wird die Qualität in Form von Schulnoten bewertet. Der Pflegedienst kann von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ abschneiden. Diese Note wird aus 4 Qualitätsbereichen mit insgesamt 49 Kriterien ermittelt. Das Ergebnis wird dann gemäß § 115 SGB XI im Internet veröffentlicht und ist somit für jedermann zugänglich. Schon jetzt ist vorprogrammiert, dass hier eine erhebliche Brisanz für Pflegedienste entstehen wird. Der Gesetzgeber hat mit der Reform der Pflegeversicherung beschlossen, dass ab dem 01.01.2009 die Ergebnisse der Qualität der Pflegeeinrichtungen sowohl im Internet als auch in jeder Pflegeeinrichtung zu veröffentlichen sind. Bis Ende 2010 müssen alle stationären und ambulanten Einrichtungen vom MDK überprüft worden sein.

Unser Ziel ist es, mit den neuen Qualitätskriterien vertraut zu machen und Hilfestellung für die kommenden Qualitätsprüfungen zu geben. Zugleich soll eine erste kritische Würdigung vorgenommen werden.

1. Bisherige Form der Qualitätsprüfungen
2. Bisherige Situation der Verbraucher
3. Das neue Prüfverfahren
4. Systematik und inhaltliche Schwerpunkte der Prüfkriterien
5. Die Bewertung der neuen Prüfkriterien
6. Vorbereitung der Pflegedienste auf das neue Prüfverfahren

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